Drohnen, Quadrocopter und Multicopter sind aktuell sehr beliebt und werden auch gerne verschenkt. In diesem Artikel gehen wir das Thema Versicherung für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter für Modellflieger ein. Wir benutzen hier bewusst auch das Wort Drohne, da es immernoch sehr geläufig ist und viele Menschen explizit nach einer Drohnen-Versicherung suchen. Das Thema Versicherung für Drohnen ist sehr wichtig und wir helfen dabei, wenn ihr einen guten Überblick bekommen möchtet.

Wir gehen darauf ein, wann man eine Haftpflichtversicherung für Drohnen benötigt, wo man sie bekommt und was sonst noch zu beachten ist wenn es um Versicherungen für Fluggeräte (bzw. Luftfahrzeuge, wie sie im Gesetz heißen) geht.

Doch warum sollte man überhaupt über eine Versicherung für Drohnen nachdenken? Der Fall ist relativ klar. Eine Drohne bzw. ein Quadrocopter oder Multicopter ist ein unbemanntes Fluggerät (UAV, unmanned aerial vehicle) und wird per Fernsteuerung von einer Person am Boden gesteuert. Meistens als Hobby – manchmal aber auch z.B. für professionelle Filmaufnahmen (gewerbliche Nutzung) oder auch Luftaufnahmen von Immobilien. Dabei kann so allerlei passieren und hierbei kommt dann auch die Drohnen-Versicherung für Quadrocopter und Multicopter ins Spiel.

Ein Copter-Crash ohne Versicherung für Drohnen, Quadrocopter oder Multicopter kann teuer werden
Ein Copter-Crash ohne Versicherung für Drohnen, Quadrocopter oder Multicopter kann teuer werden

Ein solches Fluggerät darf zwar nur in Sichtweite gesteuert werden (siehe auch Fluggenehmigungen und Flugerlaubnisse für Drohnen / Quadrocopter), aber dennoch ist das Hobby mit vielen Risiken verbunden. Ist z.B. der Akku leer oder der Wind zu stark, können Drohnen abstürzen. Es wird dann besonders schlimm, wenn Eigentum anderer Personen oder sogar Personen selbst in Mitleidenschaft gezogen werden. Man kann sich vorstellen was passiert, wenn solch ein Fluggerät aus großer Höhe abstürzt z.B. auf ein Auto oder den Kopf einer dritten Person. Man sollte also auf jeden Fall immer eine Versicherung für Drohnen haben, damit man beim Flug mit einem Quadrocopter oder Multicopter auf jeden Fall abgesichert ist. Hier mal ein Beispiel, mit welcher Wucht ein Quadrocopter vom Himmel fallen kann:

Eine Versicherung für Drohnen ist pflicht – bevor man abhebt

Der Gesetzgeber hat im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) festgelegt (hier der Link zum Gesetz), dass ein Flugmodell definitiv als ein „Luftfahrzeug“ (§1, Absatz 2, Nummer 9) anzusehen ist. Damit gelten verkehrsrechtliche Vorschriften auch für Flugmodelle (natürlich auch für Drohnen, Quadrocopter, Multicopter). Darüberhinaus wird in §43, Absatz 2 festgelegt, dass der Halter eines Luftfahrzeuges eine Haftpflichtversicherung besitzen muss.

Es reicht also nicht eine Drohne / Quadrocopter zu kaufen und dann ohne Versicherung für Drohnen / Modellflieger loszulegen. Man sollte sich immer ordentlich informieren und auf jeden Fall eine Drohnen-Haftpflichtversicherung besitzen (eine Kaskoversicherung für Drohnen kann man auch abschließen) – sonst kann es schnell sehr ärgerlich enden und auch ziemlich teuer werden, wenn es zum Ernstfall kommt. Es gilt also, dass man auch für das private Flug-Vergnügen mit Drohnen, Quadrocoptern oder Multikoptern eine Versicherung benötigt – egal wie hoch das Abfluggewicht ist.

Denn Zwischenfälle kann es immer geben und sind nie komplett auszuschließen. Hinweis: Natürlich ist auch bei einer gewerblichen Nutzung des Luftfahrzeugs (Drohne bzw. Multikopter) eine Versicherung natürlich pflicht – denn ohne sie wird man nicht an eine nötige Aufstiegsgenehmigung kommen – die bei der gewerblichen Nutzung fast überall notwendig ist. Die Versicherungspflicht gilt also immer!

Versicherung für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter - was ist zu beachten?
Versicherung für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter – was ist zu beachten?

Und jetzt? Muss ich sofort eine Versicherung für Modellflieger abschließen?

Grundsätzlich ja. Es sei denn, eine bereits bestehende Privat-Haftpflichtversicherung deckt die Steuerung von Drohnen bereits mit ab. Hier hilft in jedem Fall ein Anruf bei dem Versicherungsunternehmen, bei dem man eine entsprechende Police abgeschlossen hat. Hier sollte man zügig Auskunft bekommen. Falls die bestehende Privat-Haftpflicht Zwischenfälle mit Drohnen, Quadrocoptern oder Multicoptern nicht abdeckt, muss eine separate Drohnen-Versicherung für Modellflieger abgeschlossen werden.

Fliegen ohne Versicherungsschutz ist nicht akzeptabel!

Kosten / Preise einer Versicherung für Drohnen

Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter für Modellflieger-Haftpflichversicherungen. Hiermit wird der Flug von Drohnen, Quadrocopter und Multicoptern sowie anderen Modellen abgedeckt (immer informieren, welche Modelle genau beinhaltet sind – z.B. auch Modell-Schiffe?). Dabei entstehen natürlich Kosten und die Preise können deutlich variieren.

Wer Mitglied in einem Modellflugverband wie dem DMFV (Deutscher Modellflieger Verband) ist, hat manchmal Glück: Denn solche Versicherungen sind manchmal schon in der Mitgliedschaft inbegriffen.

Es gibt Anbieter wie die DMO (Deutsche Modellsport Organisation) die eine Haftpflicht für Modellbauer für einen Preis zwischen 30 und 50 Euro anbieten. Aber natürlich kann solch eine Versicherung auch bei jedem Versicherungsunternehmen hinzugebucht / abgeschlossen werden. Die Preise liegen hier zwischen 40 und 120 Euro (manchmal auch höher). Das Mitversichern ist also recht teuer – daher sollte man die Versicherungen auf jeden Fall vorher vergleichen. Die oben genannten Preise gelten für Privatpersonen. Für gewerbliche Versicherungen können auch schonmal Kosten von um die 250 Euro anfallen – je nach Drohnen-Versicherung und Leistungsumfang. Hier sind Kameraflüge meist schon mit inbegriffen.

Was ist bei der Drohnen-Haftpflichtversicherung versichert?

Generell ist der Fahrzeugführer bei der Haftpflichtversicherung für Drohnen gegen Ansprüche von Dritten (Personen) versichert.

Worauf sollte man vor dem Abschluss einer Versicherung für Drohnen besonders achten? Hier einige SEHR wichtige Punkte, wenn es darum geht, was bei einer Haftpflichtversicherung für Drohnen, Quadrocopter oder Multicopter versichert ist:

  • Für welche Länder gilt die Haftpflichtversicherung? Weltweit oder nur für ausgewählte Länder?
  • Was genau ist der Versicherungsumfang? Also: Für welche Fälle ist man mit der Versicherung abgesichert etc…
  • Wie hoch ist die Deckungssumme der Drohnen-Versicherung? Also: z.B. bis zu einem Schaden in Höhe v. 1 Mio. €, 5 Mio. € oder sogar 20 Mio. €…
  • Wie hoch ist der Preis / die Kosten für die Versicherung einer Drohne? Hier gibt es teils deutliche Unterschiede je nach Gültigkeitsbereich, Umfang und natürlich Deckungssumme.
  • Wo gilt die Versicherung / Geltungsbereich? z.B. nur an ausgewählten Orten (Modellflugplätzen) oder überall?
  • Wie viele Personen / Fluggeräte sind mitversichert?

Achtung: Es kann sein, dass die Versicherung nicht greift, wenn die Drohne per Smartphone gesteuert wird. Hier bitte genau nachfragen / drauf achten!

Und was ist beim FPV-Racing?

Beim FPV-Racing (aktuell sehr beliebt) – also der Steuerung eines Copters aus dem „First-Person-View“ (z.B. mit einer Videobrille) sieht es mit der Versicherung für Drohnen nochmal wieder anders aus. Hier gilt es auch wieder den Umfang der Versicherung genau anzuschauen. Viele Versicherungen versichern FPV-Racing nicht. In manchen Policen ist die Haftpflichtversicherung auch für das Fliegen im FPV-Modus abgesichert (gegen Ansprüche Dritter im Schadensfall).

Wichtig dabei: In Deutschland darf man im FPV-Modus nur dann fliegen, wenn man eine zweite Person dabei hat, die den Copter auf jeden Fall im Auge behält (also auch hier nur in Sichtweite fliegen).

Verhalten im Schadensfall

Wenn man eine Versicherung für Drohnen abgeschlossen hat, gibt es im Schadensfall sehr einfache Regeln, an die man sich halten sollte:

  • Egal welcher Schaden entstanden ist – die Versicherungsgesellschaft sollte umgehend informiert werden
  • Oft erhält man dann einen Bogen, den man ausfüllen muss. Hier müssen der Hergang und auch Informationen zu den geschädigten Personen angegeben werden

Weitere Tipps:

Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr – da sich die Versicherungen und auch die Rechtslagen ändern können

3 Kommentare

    • Nein, tut es nicht, da für Fluggeräte eine eigene Versicherungspflicht besteht und diese Schäden in den Privathaftpflichtbedingungen ausgeschlossen sind.

  1. Habe mich bei meiner Versicherung Ergo erkundigt. Drohne bis 5 kg ist mit der Haftpflichtversicherung abgesichert. Dann wünsche ich guten Flug!

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