Das Thema Drohnen und Quadrocopter kommt immer mehr in der Öffentlichkeit an. Die Fluggeräte sind beliebt. Deshalb kommen auch immer wieder Diskussionen rund um das Thema Drohne Flugerlaubnis und Genehmigungen auf. Mittlerweile wurden die Vorschriften verschärft. Hier erfährst Du, was Du beim Betrieb einer Drohne / eines Multicopters unbedingt beachten solltest.

In diesem Artikel haben wir die wichtigtsten Infos zur Flugerlaubnis und möglichen Genehmigungen zusammengefasst. Wir zeigen Euch die aktuellen Vorschriften in Deutschland und verschaffen Euch einen Überblick darüber, welche Flugerlaubnis oder Genehmigungen Ihr beim Einsatz Eurer Quadrocopter und Drohnen benötigt.

Denn: Im Jahr 2017 haben sich für den Betrieb von Drohnen / Multicoptern einige Rahmenbedingungen geändert.

Wichtig: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist und bleibt in Deutschland weiterhin vorgeschrieben.

+++ Update April 2017 – neue Drohnen-Verordnung +++

Der Bundesverkehrsminister hat zum 6. April 2017 eine neue Drohnen-Verordnung auf den Weg gebracht. In dem Dokument werden klare Regeln für den Betrieb von Drohnen (eigentlich Multicopter / UAS [unbemannte Luftfahrtsysteme]) festgelegt.

Die wesentlichen Regeln für den Betrieb von Drohnen / Drohne Flugerlaubnis

  • Beträgt das Abfluggewicht über 250 Gramm? Dann muss das unbemannte Luftfahrzeug gekennzeichnet werden. Wenn Euer Copter nun mehr als 250 Gramm wiegt, muss eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers angebracht werden. Die Angaben müssen fest mit dem Fluggerät verbunden, dauerhaft und feuerfest angebracht werden. Dazu eignen sich beispielsweise Aluminium-Plaketten (hier bei Amazon erhältlich), welche auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Kosten liegen zwischen 5 und 10 Euro.

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  • Beträgt das Abfluggewicht mehr als 2 Kilogramm? Auch hier muss die Drohne / der Copter mit einer Namensplakette gekennzeichnet werden. Zudem muss ein Kenntnisnachweis mitgeführt werden (ab dem 1. Oktober 2017 Pflicht). Der Nachweis kann über eine vom Luftfahrtbundesamt befähigte Stell oder durch einen Verband für Modellflug ausgestellt werden. Sobald der Nachweis / die Prüfung abgelegt wurde, ist der Nachweis 5 Jahre gültig. Gut zu wissen: Auf Modellfluggeländen kann weiterhin auch ohne Nachweis geflogen werden.
  • Beträgt das Abfluggewicht mehr als 5 Kilogramm? Piloten / Eigentümer von unbemannten Luftfahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 5 Kilogramm benötigen neben der Plakette mit Name und Adresse sowie dem Kenntnisnachweis zusätzlich noch eine Aufstiegserlaubnis. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden ausgestellt – gegen ein Entgelt.
  • Beträgt das Abfluggewicht mehr als 25 Kilogramm? Dann darf das Fluggerät nicht mehr aufsteigen!
  • Flughöhe: Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter. Darüber hinaus ist verboten (es sei denn es besteht eine behördliche Ausnahmegenehmigung durch eine Landesluftfahrtbehörde)!
  • Sichtweite: Drohnen und Modellflugzeuge dürfen generell nur in Sichtweite geflogen werden! Hat man z.B. wie beim FPV-Racing eine FPV-Brille auf, darf die Drohne nicht einfach so gesteuert werden.
  • FPV-Racing: Wiegt der Racing-Copter unter 250 Gramm und fliegt nicht höher als 30 Meter, darf auch mit FPV-Brille gesteuert werden. FPV-Flüge mit einer Drohne über 250 Gramm sind erlaubt, wenn eine zweite Person („Spotter“) den Copter immer in Sichtweite hat.
  • Ausweichen: Natürlich müssen Drohnen / Multicopter bemannten Luftfahrzeugen immer ausweichen!
  • Chancen für gewerbliche Nutzung: Für Fluggeräte unter 5 Kilogramm Gewicht ist keine Erlaubnis mehr notwendig. Auch darf z.B. außerhalb der Sichtweite geflogen werden – sofern von der Landesluftfahrtbehörde genehmigt! So können neue Anwendungsbereiche von Drohnen weiter ausgebaut werden.
  • Aufstiegserlaubnis: Generell für alle Modelle mit einem Gewicht von über 5 Kilogramm Pflicht!

Was ist beim Betrieb von Drohnen verboten?

Es gibt natürlich auch einige Verbote beim Drohnen-Flug. Bitte haltet Euch daran, denn sonst wird dieses tolle Hobby immer mehr und mehr eingeschränkt. Der Betrieb ist verboten:

  • in / über sensiblen und wichtigen Bereichen wie zum Beispiel Einsatzorten der Polizei oder von Rettungskräften. Über Krankenhäusern (hier fliegen schließlich Hubschrauber) oder Menschenansammlungen. Auch wichtige Anlagen und Einrichtungen wie zum Beispiel Justizvollzugsanstalten, Bundeswehranlagen, Industrieanlagen, oberste und obere Landes- oder Bundesbehörden und auch Naturschutzgebiete dürfen nicht überflogen werden. Das gilt für über den Gebieten sowie mit einem 100 Meter seitlichem Abstand.
  • über oder in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von bestimmten Verkehrswegen wie zum Beispiel Bundesfernstraßen, Bundeswasserwegen oder Anlagen der Bahn.
  • in Kontrollzonen von Flugplätzen / Flughäfen (das gilt auch für die Einflugschneisen etc.).
  • in Flughöhen von 100 und mehr Metern über Grund (es sei denn es besteht eine Genehmigung durch eine Landesluftfahrtbehörde).
  • über Wohngrundstücken. Dies gilt, wenn die Drohne / der Copter mehr als 250 Gramm wiegt oder die Drohne optische oder akustische Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen kann. Es gibt aber auch eine Ausnahme, wenn die in den Rechten betroffene Person einem Überflug zum Beispiel ausdrücklich zustimmt.
  • wenn Pyrotechnik oder Explosivstoffe transportiert werden sollen.

Der Überblick zur Drohne Flugerlaubnis:

Die neue Drohnen-Verordnung ab April 2017
Die neue Drohnen-Verordnung ab April 2017 (Quelle: BMVI)

Tipp: Schaut Euch mal den aktuellen Flyer zur Verordnung an. Hier die ausführliche Version der neuen Verordnung. Dies also als Update rund um das Thema Drohne Flugerlaubnis und Genehmigung.

+++ Weitere Informationen (vor April 2017) +++

Benötigt man einen Führerschein für Quadrocopter bzw. Drohnen?

Hier lautet die Antwort aktuell: Nein, für den Betrieb eines Quadrocopters oder einer Drohne benötigt man keinen separaten Führerschein. Im Prinzip können die Fluggeräte von jeder Person gesteuert werden.

Man muss also keinen separaten Führerschein machen, aber manchmal kann es nötig sein, eine Drohne Flugerlaubnis bzw. eine Genehmigung einzuholen.

Wo darf ich fliegen?

Es gibt eine Faustregel die besagt, dass man immer mindestens 1,5 Kilometer Abstand von Flugplätzen und -häfen, Wohngebieten und -siedlungen sowie von Städten halten soll. Das ist jedoch nur ein Richtwert, der in den Bundesländern von unterschiedlichen Rechtslagen teilweise stark eingeschränkt werden kann.

Auf jeden Fall benötigt man vor dem Abflug eine Versicherung für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter – vorher sollte man nicht fliegen!

Eine Vollkaskoversicherung für Drohnen, Quadrocopter, Multicopter hingegen ist freiwillig – kann sich aber lohnen…

Wann benötigt man eine Drohne Flugerlaubnis oder Genehmigung?

Ganz generell wird für unbemannte Fluggeräte bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm keine Fluggenehmigung oder Erlaubnis zum Aufstieg benötigt, sofern man die Drohne bzw. den Quadrocopter für „Sport und Freizeit“ einsetzt.

Man entfernt sich vom Bereich „Sport und Freizeit“, wenn man eine Drohne gewerblich nutzt. Wer also beispielsweise eine Kamera an der Drohne hat und damit Fotos und Videos aufnimmt und diese beispielsweise verkauft, dann ist eine gewerbliche Nutzung vorhanden. Das gilt übrigens auch, wenn man die Videos z.B. auf YouTube hochlädt und man Werbung zu den Videos erlaubt. Hier erzielt der Nutzer Einnahmen und damit wird einem gewerblichen Zweck nachgegangen.

Drohnen-Videos auf YouTube, vor denen Werbung zugelassen wird, sind gewerblich genutzt.
Drohnen-Videos auf YouTube, vor denen Werbung zugelassen wird, sind gewerblich.

Es lässt sich insgesamt aber festhalten, dass man bei rein privater Benutzung und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte von Personen keine Quadrocopter / Drohne Flugerlaubnis bzw. Genehmigung zum Flug benötigt.

Wichtig: Immer nur im sichtbaren Bereich fliegen!! Die Drohne muss also permanent sichtbar sein für die Person, welche den Copter steuert. Ansonsten wird doch eine Genehmigung fällig.

Ok, das ist einfach. Aber welche Sonderregelungen gibt es?

Es gibt sehr viele Sonderregeln, die in unterschiedlichen Städten eingeführt wurden. Man sollte sich im Zweifel immer mit dem zuständigen Bezirks- oder Ortsamt in Verbindung setzen, um den Sachverhalt rund um die Aufstiegserlaubnis (Drohne Flugerlaubnis) zu klären.

In Berlin und Hamburg gelten etwa andere Regeln. In Berlin darf man innerhalb des S-Bahn-Ringes nicht ohne Erlaubnis fliegen. Und in Hamburg ist generell Flugverbotszone, da der Flughafen sehr nah an der Stadt liegt und Flugzeuge zum Beispiel über die Stadt fliegen. Da würde der Betrieb von Drohnen bzw. Quadrocoptern massive Sicherheitsprobleme hervorrufen. In Hamburg ist es seitens der Flugsicherung (DFS) aber möglich, ab 1.500 Metern Abstand zum Flughafen dennoch in bis zu 100 Metern Höhe zu fliegen und innerhalb von Kontrollzonen bis zu einer Höhe von 50 Metern aufzusteigen. Mehr Infos zu Hamburg hier: hamburg.de/bwvi/drohnen/

Und das gilt deutschlandweit: Fluggeräte wie Drohnen oder Quadrocopter mit einem Gewicht von 5 bis 25 Kilo sind in jedem Fall genehmigungspflichtig. Drohnen und Quadrocopter mit noch höherem Gewicht sind komplett verboten!

Zudem darf man eine Drohne natürlich nicht fliegen, wenn man Alkohol konsumiert hat. Und eine maximale Höhe von 100 Metern ist erlaubt (auch wenn manche Quadrocopter wie der DJI Phantom 2 eine Reichweite von 1.000 Metern haben).

Aufstiegserlaubnis für Drohnen und Quadrocopter

Wenn man eine Drohne gewerblich nutzt oder in Gebieten mit gesonderten Regelungen (z.B. in Hamburg) fliegt, ist eine Drohne Fluggenehmigung pflicht! Auch, wenn das Flugmodell über 5 Kilo wiegt.

Eine solche Genehmigung erhält man in jedem Fall bei den Landesluftfahrtbehörden. Es gibt jeweils eine Behörde pro Bundesland.

Wer also auf der komplett sicheren Seite sein möchte, sollte sich um eine Aufstiegserlaubnis für Drohnen und Quadrocopter bemühen. Allerdings entstehen hier natürlich Kosten. In NRW zum Beispiel 250 Euro für zwei Jahre. Auch ist eine Aufstiegserlaubnis je nach Bundesland nicht immer ganz einfach zu bekommen.

Was darf ich mit einer Drohne / einem Quadrocopter filmen?

Generell darf das Persönlichkeitsrecht von Personen nicht verletzt werden. Es dürfen also keine Aufnahmen gemacht werden, auf denen einzelne Personen eindeutig erkennbar sind. In diesem Fall ist die Einholung der Erlaubnis / Einwilligung der fotografierten oder gefilmten Personen pflicht.

Generell gilt, dass man auch beispielsweise nicht über Grundstücke von dritten Personen fliegen darf. Der Flug über die Hecke vom Nachbarn ist also verboten. Es sei denn man hat eine Genehmigung. Man darf nur aufnehmen, was auch z.B. von der Straße aus zu sehen ist.

Wo darf ich mit meiner Drohne / Multicopter auf keinen Fall fliegen?

Verbote zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bestehen über:

  • Menschenansammlungen
  • Unglücksorten
  • Katastrophengebieten
  • Einsatzorten von Polizei und Behörden bzw. Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • Justizvollzugsanstalten
  • Industrieanlagen und Anlagen zur Energieerzeugung
  • militärischen Anlagen
  • in der Nähe von Flughäfen oder -plätzen

Gibt es Versicherungen für die Steuerung von Drohnen und Multicoptern?

Ja, gibt es. Beim Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen wie Drohnen oder Multicoptern ist eine Haftpflichtversicherung in jedem Fall Pflicht. Weitere Infos dazu in einem gesonderten Artikel über Versicherungen für Drohnen und Quadrocopter.

Darf eine Drohne autonom eigene Ziele anfliegen?

Das ist in Deutschland nicht erlaubt. Hier gilt wie immer: Die Drohne muss in Sichtreichweite geflogen werden. Ansonsten wird eine Drohne Flugerlaubnis benötigt.

Appell zum Abschluss

Bitte immer an das jeweilige Recht halten, wenn eine Drohne bzw. ein Quadrocopter geflogen wird. Leider häufen sich die Berichterstattungen in den Medien, da das Wort Drohne generell sehr negativ besetzt ist. Auch Kinder sollten stets beaufsichtigt werden, wenn sie mit einer Drohne hantieren. Also liebe Eltern: Bitte sehr gut aufpassen, was Eure Sprösslinge mit den Multicoptern so anstellen! Da die Fluggeräte immer günstiger und erschwinglicher werden gilt es umso mehr: AUFPASSEN und AN DIE REGELN UND GESETZE HALTEN. Danke!

Hinweis: Diese Seite erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und komplette Aktualität. Die Dinge ändern sich aktuell rasant. Die Informationen sind zumeist auf Deutschland bezogen. Angaben ohne Gewähr.

Weitere interessante Infos neben Quadrocopter / Drohne Flugerlaubnis:

55 Kommentare

  1. Danke für die gute Zusammenfassung. Allerdings sind einige Dinge nicht ganz richtig bzw. kann man diese falsch verstehen. Beispielsweise darf ich über das Grundstück des Nachbarn mit meiner Drohne fliegen. Allerdings darf ich sein Persönlichkeitsrecht nicht verletzen. Wenn also der Nachbar nackt ist, wird das ganze zur rechtlichen Grauzone. Was das aber nun genau bedeutet – dazu muss man Gerichtsurteil abwarten.

    Sehr knackiger Artikel – Danke dafür!

    • Guten Abend,

      ein Punkt ist mir bisher noch nicht klar, ich finde auch keine Antwort im Netz: Ich möchte mir privat eine Drohne zulegen und mit dieser Bilder von oben vom Firmengelände meiner Frau anfertigen, damit diese ihre gewerbliche Homepage verschönern kann. Ist dies nun ein gewerblicher Einsatz, für den ich (keinen Anteil an der Firma, für das Bild verlange ich natürlich nichts) eine Genehmigung brauche?

      Wäre schön, hierfür eine Antwort zu bekommen. Dankeschön.

      Jürgen

      • Hallo Jürgen,

        grundsätzlich gilt: Du darfst mit Deiner Drohne unter Einhaltung aller Sicherheitsregeln (inkl. Haftpflichtversicherung) für PRIVATE Zwecke ohne Aufstiegsgenehmigung fliegen. Allerdings nicht in Berlin, dort benötigst Du grundsätzlich eine Aufstiegsgenehmigung. Wenn Du das Bildmaterial nun veröffentlichen willst (was bei Deiner Frau der Fall ist), also gewerblich nutzen, dann wird es kniffelig. Rechtlich gesehen benötigst Du dafür eine Aufsteigsgenehmigung. Was kann also im schlimmsten Fall passieren: Jemand sieht die Bilder und ‚meldet‘ das (sehr unwahrscheinlich). Dann kann Dir die Luftfahrtbehörde auf die Pelle rücken, im schlimmsten Fall (also in einigen Bundesländern) bekommst Du dann nie mehr eine Aufstiegsgenehmigung. Es soll Luftfahrtbehörden geben, die bei einer auszustellenden Aufstiegsgenehmigung sogar das Netz durchforsten und versuchen bereits vor dem Antrag gemachte Bilder aufzuspüren.
        Also: Wenn Du im grünen Bereich fliegen willst, hol Dir eine Genehmigung, die Du zur Not vor Ort am Drehtag auf Verlangen vorzeigen kannst.

        Gruß Niko

          • Nix quatsch. Theoretisch ist es halbwegs richtig. Mit dem handy machen auch viel videos und man sieht die leute KLAR UND DEUTLICH!!! Und da wird nix gemacht. Aber warum soll ich 250 mäuse für 2 jahre ausgeben. Frechheit sowas!!! Im prinzip auch nur geldmacherei!

      • Es kommt bei den Bildern/Viedos wohl nicht um diene Gewinnerzeilungsabsicht an.
        Werden sie von einer anderen Person kommerziell genutzt(mit deiner Einwilligung), bist du gewerblich unterwegs, auch wenn du dafür nicht bezahlt wurdest.

    • Wie möchten sie denn über die Hecke fliegen wenn das Fliegen nur außerhalb von Ortschaften erlaubt ist.
      Außerdem hieß es doch auch: das Fliegen über Grundstücke Dritter ist verboten.
      Noch ein Ausschluss!
      Ich Frage mich jedoch warum das alles bei coptern so geregelt wird, über mein Haus aber Sportflugzeuge, Ballons oder Segler in niedriger Höhe Fliegen und mit ihren Spiegelreflex Kameras weitaus schärfere Bilder machen könnten wie ich mit meinem Q500!
      Mich würde außerdem Mal interessieren was das nun mit dem Gesetz werden soll das die Adresse auf dem Copter stehen soll. Wer kontrolliert das? Son Label kann ja auch Mal abfallen!
      Ich finde hier wird Wieder deutlich übertrieben!
      In Niedersachsen war genau der gleiche Mist mit dem Hundeführerschein. Alle durften sich registrieren, und natürlich Geld überweisen. Und dann passierte nichts mehr!
      Genau so wird das hier laufen. Die Leute werden zur Kasse gebeten – das wars dann. Schade um das Hobby und den Aufschwung den es dadurch Gerade erlebt

  2. Zur Frage von Jürgen Dolles….

    Wenn es sich um die Firma Ihrer Frau handelt und sie es auf die gewerbliche website stellt, werden Sie bestimmt keine Schwierigkeiten bekommen.

    Anders wäre es wenn es sich um ein öffentliches Gebäude, Sehenswürdikgkeit handeln würde. Das wär ein no go….

  3. Hallo,
    endlich mal ein sachlich richtiger Vortrag! Vielen Dank dafür!

    Gibt es auch eine ähnliche Zusammenfassung für Frankreich, oder können Sie ggf Fundstellen nennen?

    Vielen Dank!

    • Es steht im Luftfahrtgesetz nichts von gewerblichen Aufnahmen, sondern sinngemäß von Flügen die nicht zu sportlichen Zwecken dienen.
      Damit ist ein Flug zum Aufnehmen von Fotos (wofür auch immer) aber auf jeden Fall für die Verwendung einer Homepage, oder Flüge in Gewerbe, -oder Wohngebiete Genehmigungspflichtig. Für Wohn- oder Gewerbegebiete braucht man immer eine Aufstiegsgenehmigung und man muß vorab das Ordnungsamt oder die zuständige Polizeidiensstelle informieren.
      Bei Haftflichtversicherungen reicht in der Regel keine private. Man benötigt eine spezielle für den Betrieb eines Fluggerätes. Die ist immer Pflicht. Kleiner Tipp, es geht hier nicht um eine Ordnungswidrigkeit sondern um einen Straftatbestand bei verstößen.

  4. Warum verlasst Ihr Euch bei solchen Fragen auf die Antworten von Leuten, die es selbst nicht genau wissen ?? Aus solchem Halbwissen entsteht oft erheblicher Ärger mit zum Teil empfindlichen Strafen (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht). Wendet Euch doch einfach an die entsprechenden Behörden, z. B. Luftfahrtbundesamt o. ä., denn fragen kostet nix.

    • So sehe ich das auch.Es wäre aber viel einfacher wenn die Behörden expliziet die Flugflächen für Modelbauer und Flieger ausweissen würden.Ein teil ist ja schon geschaffen.Ich brauche keine Versicherung für etwas was ich Jahre lang betreibe.

      • … natürlich brauchst Du eine Versicherung für etwas, das Du jahrelang betreibst. Zumindest dann, wenn es rechtlich verpflichtend ist. Beim Auto stellst Du das ja auch nicht in Frage, oder?

  5. Wieso redet man hier von 100m Maximalhöhe diese Regelung ist doch noch gar nicht in Kraft getreten es gilt immer noch Deutscher Zivil Luftraum 750m und 1,5 km von Flughäfen weg bleiben redet doch noch nichts von ungelegten Eiern die 100m Grenze soll kommen ist aber immer noch nicht Gesetz.

    • Die korrekte Antwort lautet hier: freigegeben ist der Luftraum G.
      Laut Wiki:
      Die Obergrenze des Luftraums wird stets über Grund definiert, und zwar gestaffelt von 1000 ft über 1700 ft und 2500 ft über Grund in zunehmender Entfernung zu einer Kontrollzone oder einer Radio Mandatory Zone (RMZ).

  6. nach all dem ist zu vermerken, dass es bereits jetzt schon erhebliche Einschränkungen gibt und wie wird das erst mit geplanten Verschärfungen. Ich überlege mir schon, ob ich im Rahmen des Widerrufrechtes meinen bestellten Copter wieder stornieren soll. Alleine die Haftpflichtversicherung dürfte sich bei sporadischer Benutzung nur schwer rentieren. Ich gaube, man muss schon ein Fan sein, einen solchen anzuschaffen.
    W.Flott

    • Zum Thema Versicherung für den Werner.

      Ist meistens in der Privathaftpflicht schon enthalten mit einer Deckung von 5 Mio. (nötig 1 Mio.). Dies aber nur bei nicht gewerblicher Nutzung. Lass dir eine Bescheinigung ausstellen und trag sie bei dir wenn du fliegen gehst. Das einzige was die Polizei wirklich kontrollieren kann und muss.

      • Nein! In Privathaftpflichtversicherungen sind Flugmodelle definitiv NICHT (mehr) versicherbar und nicht mehr enthalten.

        Bitte im Interesse aller keine gefährlichen Unwahrheiten posten.

        • Wir haben uns dem Thema mal angenommen und mit versichertedrohne.de ein Portal zu Aufklärung und natürlich auch mit Lösungen entwickelt. Aber wie Dirk schon sagt, wir sind auch der Meinung, dass eine Privathaftpflicht auf keinen Fall ausreichend ist (selbst wenn sie es sagt). Denn bei zB Wind könnte jede Privathaftpflicht sagen „Unseren Versicherungsnehmer trifft keine Schuld!“ – da bei Koptern aber „Gefährdungshaftung“ gilt (egal warum, ich hafte!) könnte sich jede Versicherung raus reden!

        • Hallo,

          unser Junior hat zu Weihnachten einen kleineren Copter (zoopa Q 155) geschenkt bekommen, wie ist dann hier die Lage was die Haftpflichtversicherung anbelangt, ist es größenrelevant? oder gilt einfach allgemein „Fluggerät ist gleich Fluggerät“?

          Vielen Dank im voraus für die Rückantwort!

          • Hallo generell gilt: Aufstieg erst wenn eine Versicherung abgeschlossen wurde, sonst macht man sich strafbar. Im Übrigen muss der erste Versicherungsbeitrag abgezogen worden sein, sonst verweigern die meisten Versicherungen die Schadenregulierung. Also erst versichern dann starten bevor es richtig teuer wird ;)

        • Meine Drohne ist bei meiner privaten Haftpflicht mitversichert. Lohnt sich immer bei seinem Versicherer nachzufragen. War bei mir kein Problem.

        • Meine Drohne ist inkl. schriftlicher Bestätigung des Versicherers in der privaten Haftpflicht mitversichert. Allerdings darf das Gerät nicht mehr als 5 Kilo wiegen. Das trifft wohl auf die allermeisten Drohnen für den privaten Gebrauch zu. Also keine Panik Dirk!

        • Ich habe meine Privathaftpflichtversicherung um die private Drohnennutzung ohne höhere Kosten erweitern können. Es gibt auch Versicherer die die Haftpflicht für Copter bereits enthält.
          Jürgeb

        • Hallo zusammen..die Sache mit der PH ist hier nicht richtig!Sicherlich geht es die Drohne zu versichern.Es ist eigentlich einfacher wie man denkt..ich habe bei meiner Versicherung angerufen und mein Anliegen erzählt Anschaffung einer Drohne…es gab den Hinweis das sich dadurch der Beitrag verändert.Habe den Antrag unterschrieben und zurück geschickt.Es ergibt sich in meinem Fall eine Erhöhung von gerade mal 8€ im Jahr ;-) Deshalb einfach mal anrufen und sich schlau fragen…Mfg
          Bergflitzer

  7. Wenn ich eine allgemeine Aufstiegsgenemigung für gewerbliche einsätze in NRW bekommen habe, benötige ich dann noch eine Aufsstiegsgenemigung wenn ich irgendwo in NRW Aufnamen machen möchte? Oder reicht mir dann die allgemeine? Meine Frage ist deshalb, weil ich einen von der Presse kenne, der sagt er meldet jeden Flug den er macht an.

    Eine weitere Frage: Sie sagten ich muss den Nachbarn fragen wenn ich sein Grundstück überfliegen möchte, muss ich das auch wenn ich eine Allgemeine Erlaubniss habe?

    • benutze mal diesen AppVFRnav dort sind alle Zonen dargestellt.In Gebiet des Rheins sind sämtliche Flugbewegungen unter 300 Meter untersagt.kommt drauf an wo du Wohnst.300 Meter haben oder nicht haben.Bedenke immer es ist ab Grund nicht ab NN.

    • Ist doch ganze einfach: VERBOTEN!
      Sie steuert autonom und das ist in DE nicht ohne weiteres zulässig.

      Anderes Beispiel:
      Es gibt andere Drohnen die sich auch manuell steuern lassen, das ist (unter Einhaltung sonstiger Rechtlicher Bestimmungen) erlaubt.
      Daneben haben manche auch autonome Funktionen. Diese sind afaik ohne Sondergenehmigung verboten.
      Man müsste also immer schön die Steuerung sicher in der Hand halten und dafür sorgen das man die Drohne im Blick hat – bei dem Snowboardingteil des Videos sieht man das es eindeutig meist nicht der Fall ist und afaik ist genau das was illegal ist.
      Ergebnis: Nie wieder eine Aufstigsgenehmigung in DE und dazu die saftige Geldstrafe.
      Nicht zu vergessen das die meisten sowas wohl nutzen um die Videos bei Youtube hoch zu laden und Werbung zuschalten, auch das ist afaik dann illegal!
      Jedes Video das Werbung geschaltet hat, ist afaik gewerblich und damit wären die Aufnahmen nur dann legal wenn vorher eine Aufstiegsgenehmigung vorlag!

  8. Muss mich mal erkundigen, wie das bei uns in Österreich aussieht und ob „Unfälle“ durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Im Grunde nix anderes als die Thematik bzgl. Modellflugzeugen (nicht in der Nähe von stark befahrenen Strassen, in Sichtweite, …). Danke für den Beitrag!

  9. Auch ich hätte da mal eine bescheidene Frage die mir zum Thema „Gewerbliche Zwecke“ auf der zunge brennt – und auch so noch nicht im Netz beantwortet bekommen habe.
    Wie sieht es aus wenn ich meinen privaten MultiCopter für den Einsatz in meiner Dachdecker Firma zur Schadensaufnahme zB. bei einem Mehrfamilien Haus mit schwer zugänglichem Dachstuhl zum Einsatz bringen würde?
    Wie würde man hier die Sachlage entscheiden werden, da dieses Bild und Video material auch für die Versicherung von relevanz sein könnte?

    • Hallo Marco,
      in diesem Fall benötigst du eine Aufstiegsgenehmigung. Schließlich ist das keine Nutzung zum Sport bzw. zur Freizeitgestaltung. Damit musst du eine Erlaubnis der der Landesluftfahrtbehörde einholen.
      Viele Grüße,
      Francis

  10. Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage. Ich wollte am kommenden Wochenende bei einer Demo Luftaufnahmen für den Veranstalter durchführen. Jetzt sagte mir die verantwortliche Polizeibehörde, dass ich ein „Betriebserlaubnis“ bräuchte. Ich habe eine DJI Phantom 2 vision + und nutze sie ausschließlich privat also nicht gewerblich. Die Suche im Netz war nihcterfolgreich, deshalb auf diesem Wege. Hoffe auf eine zielführende Antwort. Im Vorfeld schon einmal vielen Dank und mit den besten Grüßen. Thomas

    • Ich kann dir nur soviel sagen:

      Du wirst keine Genehmigung als Privatperson bekommen.
      Die rechliche Lage besagt das Drohnen selbst im Gewerblichen betrieb nicht über Menschenansammlungen geflogen werden dürfen.Was du dich Fragen wirst!?
      Wie macht das Fernsehen das?Nach wie vor mit Kamerawagen und Schienen und Verlängerungen… ;)

      • Betriebsverbote für RLP

        Zu beachten sind die nachfolgenden Betriebsverbote nach § 21 b Abs. 1 LuftVO:

        Der Betrieb ist verboten:

        über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von

        Menschenansammlungen,
        Unglücksorten,
        Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
        der Begrenzung von
        Industrieanlagen,
        Justizvollzugsanstalten,
        Einrichtungen des Maßregelvollzugs,
        militärischen Anlagen und Organisationen,
        Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung, soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,
        der Begrenzung von Krankenhäusern,
        Grundstücken, auf denen
        die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder
        oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder
        diplomatische und konsularische Vertretungen sowie
        internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben,

        soweit nicht die jeweilige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,
        Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, soweit nicht die Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,
        Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,
        mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen,

        Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden (sog. S4-Labore), soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

        über

        Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten, FFH-Gebieten, Nationalparks,
        Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen (z.B. Kamera), es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt,

        in Kontrollzonen, es sei denn, die Flughöhe übersteigt nicht 50 Meter über Grund,

        wenn der Betrieb erfolgt

        zum Transport von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, von radioaktiven Stoffen, von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, von Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 gemäß § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung sowie von Gegenständen, Flüssigkeiten oder gasförmigen Substanzen, die geeignet sind, bei Abwurf oder Freisetzung Panik, Furcht oder Schrecken bei Menschen hervorzurufen.

        AUSNAHMEN von oben aufgeführten Betriebsverboten KÖNNEN durch die jeweils zuständige Landesluftfahrtbehörde in begründeten Fällen zugelassen werden.

        Keine Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, wenn in der Nähe von Krankenhäusern aufgestiegen werden soll oder Explosivstoffe/andere gefährliche Stoffe/Flüssigkeiten transportiert werden sollen, die geeignet sind, bei Abwurf oder Freisetzung Panik, Furcht oder Schrecken bei Menschen hervorzurufen.

  11. Noch ein Hinweis in Sachen Versicherungen, meine Versicherung ûbernimmt nur die Haftpflicht für Drohnen bis maximal 1000g, alles was da drüber ist geht am günstigsten über den DMFV.

    • Eine Drohnenversicherung so ein schwachsinn?20 cent pro Monat würde ich bei einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro für realistisch halten.Als privatperson.In Clubs gibt es gar keine Beiträge weil man einfach Beiträge bezahlt..auch diese sollte man ein mal im Monat selber durch leuchten…

      Dort sollte der Beitrag

      auch nicht 20 Euro pro Jahr über schreiten.

  12. Darf man mit einer Drohne Sportaufnahmen von sich filmen und das Video auf You-Tube setzten bzw. als Schulungsdvd dann verkaufen. Es liegt somit eine gewerbliche Nutzung vor!

  13. Hi, ich wohne in Berlin und möchte mir seit langem eine Drohne zulegen um Sportaufnahmen in der Stadt zu machen. Hier stellt sich mir die Frage, ob ich für eine Drohne unter 5kg eine Sondergenehmigung benötige?
    Kann mir jemand etwas darüber sagen?

    Danke im Voraus!

  14. Wie verhält es sich mit Modell-Seglern die mit Video-Kameras bestückt sind? Diese Modelle können weitaus höher steigen und haben einen deutlich größern Aktionsradius bis sie nicht mehr eindeutig zu sehen sind als eine Drohne.

  15. Hallo ich Will mir eine Phantom vier holen dazu stehen aber noch einige Fragen offen und zwar wenn ich Bilder machen und sie alleine für mich aufnehme zum Beispiel von einem Wald darf man das oder ist das verboten und man braucht Diese größeres Versicherung für 250 € in zwei Jahren oder kann man das auch einfach so machen wenn die Bilder zum Beispiel der nicht ins Netz kommen ich würde mich über eine Antwort so schnell wie möglich freuen mit freundlichen Grüßen Marco Danke im Voraus

  16. Ich finde, man sollte mal die Spreu vom Weizen trennen und das ganze in ein richtiges Licht rücken. Es gibt, ja nun Drohnen, nein, ich nenne jetzt keinen Hersteller :), mit denen man schon jetzt die meisten Gebiete, die verboten sind, oder werden sollen, nicht überfliegen kann, dank einer ganz simplen Software, die regelmäßig aktualisiert wird.
    Deswegen, finde ich es nicht in ordnung, das alle Drohnen in einen Topf gesteckt werden.

  17. Guten Morgen zusammen,

    ich möchte mir eine Dji Mavic Pro in Deutschland zulegen. Da ist ja mit der Gesetzesregelung inkl. (europaweit gültiger Haftpflicht) alles klar. Wie sieht es aber aus, wenn ich nach Österreich gehe, dort Urlaub mache und die Drohne dort außerhalb Wohnegebiet, Flugplätzen, Nationalparks… aufsteigen lasse? Brauche ich hier eine Extragenehmigung/-bewilligung? Mir ist das nämlich bisher nirgends richtig erklärt worden…

    Danke für eure Meinugnen/Erläuterungen!

    • Hallo Frank,

      Das ist zur Zeit Sache des einzelnen Landes.Wende dich am besten an austrocontrol, der Luftfahrtbehörde von Österreich. Da bekommst du rechtsverbindliche Auskünfte. Und genau die brauchst du im Zweifel.

  18. Auf dieser Seite steht „Und in Hamburg ist generell Flugverbotszone, da der Flughafen sehr nah an der Stadt liegt und Flugzeuge zum Beispiel über die Stadt fliegen.“

    Das erweckt den Eindruck, Drohnenflug sei in Hamburg generell verboten. Ich mußte schon feststellen, dass etliche Hamburger genau dies auch denken und Drohnenpiloten anfeinden.

    Richtig ist zwar, dass praktisch das ganze Hamburger Stadtgebiet Kontrollzone des Flughafens ist. Seitens der Flugsicherung (DFS) besteht aber die Genehmigung, ab 1500m Abstand zum Flughafen dennoch bis 50m Höhe zu fliegen. So steht es jedenfalls auf der Website der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: hamburg.de/bwvi/drohnen/

    Es wäre schön, wenn Sie das auf dieser Seite klarstellen – Vielen Dank.

    • Hallo Ingolf,
      vielen Dank für den sehr wertvollen Hinweis. Wir haben die Infos zum Thema Flugerlaubnis und Genehmigungen für Hamburg ergänzt.
      Viele Grüße
      Tobias

  19. Bei der Rechtslage ist ein sorgenfreier Betrieb kaum möglich. Veröffentlichung von Aufnahmen könnten strafbar sein. Der Betrieb nur mit Genehmigung von Grundstückseigentümern der überflogenen Grundstücke. Dieses läuft für die meisten wohl auf ein generelles Verbot der Drohnenfliegerei aus. Ausnahme eigenes Grundstück, Modellflugplatz. Nicht das, was sich wohl die mehrheit als Möglichkeiten vorgestellt hätten. Und Lümmel kennen ohnehin (oft) keine vorschriften.

  20. Hallo, mal eine andere Frage..
    Darf ich als Veranstalter eines offiziellen Events für ehrenamtliche Mitglieder über die Menschengruppe fliegen, bzw. über mein Veranstaltungsgelände fliegen, um ein Video der Veranstaltung zu machen?
    Es heißt ja, dass ich nicht über Menschenansammlungen fliegen darf.. Wie ist es in diesem Fall? Oder brauche ich dann auch eine Genehmigung?
    Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Grüße
    Bea

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